Liefer- und Transportbedingungen
„MünsterlandRad“ ist eine Marke der Laukötter Event & Tourismus KG (nachfolgend Dienstleister genannt)
1. Allgemeines
Die Liefer- & Transportbedingungen gelten für alle Geschäfte der Laukötter Event & Tourismus KG. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Bitte beachten Sie auch unsere ergänzenden Regularien:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2. Rechte und Pflichten Kunde
Bei Gepäcktransporten gilt eine Anzahl von 2 Gepäckstücken pro Person und ein Höchstgewicht von 20 kg pro Gepäckstück.
Da die Fahrräder mit Zahlenschlössern, die mit Codekarten versehen sind, abgeschlossen werden muss der Kunde eine Verwahrung der Codekarten gewährleisten können.
3. Rechte und Pflichten Dienstleister
Der Dienstleister stellt dem Kunden die im Auftrag angegebene Dienstleistung zur Verfügung
Der Dienstleister behält sich vor die Eigenfahrzeuge bis zwei Tage vor Mietbeginn an den vereinbarten Ort zu liefern und die Fahrzeuge auch bis zwei Tage nach Mietende erst wieder am vereinbarten Ort abzuholen, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
Der Zeitpunkt der Fahrrad- o. Gepäckübergabe kann sich seitens des Dienstleisters in seltenen Fällen um 30 Minuten verzögern, da sich nicht alle vorherigen Termine exakt festlegen lassen. Eine Lieferung innerhalb dieser Karenzzeit begründet keinen Mangel.
Der Dienstleister hat das Recht, den Transport von Gepäckstücken, die das zulässige Gewicht von 20 kg überschreiten, abzulehnen.
4. Haftung
Bei Transportschäden an Fremdfahrzeugen und Gepäck haftet der Dienstleister für die entstandenen Schäden, wenn diese bis maximal einen Tag nach dem Transport an den Dienstleister übermittelt wurden. Nach diesem Kulanzzeitraum geht die Haftung automatisch an den Kunden über.
Die Haftung wird auf 250,00 € pro Fahrzeug/Gepäckstück beschränkt. Die Haftungsübernahme erfolgt mit dem Einladen von Fahrzeugen oder Gepäck. Nach Übergabe im Hotel geht Sie gemäß § 701 BGB auf den Hotelier über.
5. Liefervoraussetzungen Eigenfahrzeuge
- Mindestens 3 Tage Leihzeitraum oder mindestens 6 Fahrzeuge
- Ebenerdiges Gelände
- Ausreichend Abstellmöglichkeiten für Mietgegenstände (ca. 10 Fahrräder/eBikes pro PKW-Parkplätze)
- Ausreichende Rangierfläche für Fahrzeug und Anhänger (ca. 15m Gespann)
6. Shuttle Service
Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Fahrers nicht nach, kann der Fahrer die Fahrt beenden. In diesem Fall bleibt ein Anspruch vom Dienstleister auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in vollem Umfang bestehen.
Darüber hinaus hat der Dienstleister gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die Kunden dem Fahrzeug zufügen.
Verspätungen seitens des Kunden sind dem Dienstleister selbstständig und unverzüglich mitzuteilen. Der Dienstleister wartet 30 Minuten am vereinbarten Startpunkt. Nach verstreichen der Wartezeit gilt die Leistung als erbracht und begründet somit den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
7. Stornierungskosten
a) Gepäcktransporte:
bis 4 Tage vor Transport 0 %
ab 3 Tage vor Transport 100 %
b) Fahrrad- & Personentransporte:
ab Buchung 30 %
bis 14 Tage vor Transport 50 %
bis 8 Tage vor Transport 75 %
ab 7 Tage vor Transport 90 %
Stand: 01.01.2024